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Gewerblicher Rechtschutz für Ihre Kennzeichnung
Sie haben eine Kennzeichnung für Produkte
oder Dienstleistungen entworfen und möchten die damit verbundenen
Qualitätsvorstellungen des Verkehrs für sich monopolisieren?
Dann sollten Sie dafür zunächst eine Marke eintragen
lassen.
Warum?
Durch eine eingetragene Marke erhalten Sie ein Monopolrecht,
das es Ihnen erlaubt, anderen die Benutzung Ihrer Kennzeichnung im
geschäftlichen Verkehr zu untersagen. Im Gegenzug können Sie die geschützte Kennzeichnung
exklusiv benutzen oder anderen die Benutzung - gegen eine Gegenleistung -
gestatten. Dies kann durch Erteilung einer Lizenz oder durch Verkauf
der Marke erfolgen.
Ohne ein Monopolrecht dagegen haben Sie keine
Rechtsposition, die Ihnen die exklusive Benutzung garantiert.
Wie erhalten Sie eine Marke?
Die Kennzeichnung muß beim Deutschen Patent- und
Markenamt angemeldet werden.
Wer kann die Anmeldungsunterlagen ausarbeiten und
einreichen?
Die Anmeldungsunterlagen können Sie grundsätzlich
selber ausarbeiten und einreichen.
Dies kann andererseits auch ein Patentanwalt
übernehmen.
Warum sollten Sie einen Patentanwalt beauftragen?
Eine eingetragene Marke soll die mit Ihrer
Kennzeichnung versehenen Produkte vor Produktpiraten schützen. Dies erfordert,
dass die eingetragene Marke nicht durch Widerspruch oder Löschungsantrag
angreifbar ist. Eine entsprechende Formulierung der Markenanmeldung kann am
besten ein erfahrener Patentanwalt leisten.
Während des Eintragungsverfahrens leistet der
Patentanwalt seinen Beitrag dazu, dass die Hürden der absoluten und relativen
Eintragungshindernisse überwunden werden.
Was ist Ihr Vorteil bei einer Auftragsvergabe an
unsere Kanzlei?
- Sie
profitieren von der in einer über dreizehnjährigen Tätigkeit auf dem
Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes gewonnenen Erfahrung des
Patentanwalts.
- Eine
in mehr als sechsjähriger freiberuflicher Tätigkeit geschaffene Kanzleistruktur
gewährt eine zuverlässige Überwachung von Fristen und sonstigen
Formerfordernissen. Ihre Angelegenheiten befinden sich in guten Händen.
- Das
überregionale Engagement sichert einen intensiven Kontakt zu den Auftraggebern
in Franken.
- Die
feste Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Kopp & Mühling
erlaubt eine optimale Koordinierung der Aktivitäten im Fall gerichtlicher
Streitigkeiten.
- Aufgrund
einer schlanken Kanzleistruktur ist die Kanzlei in der Lage, eine herausragende
Beratung und Vertretung zu einem kostengünstigen Honorar anzubieten.
Welche Kosten entstehen bei einer Markenanmeldung durch
unsere Kanzlei?
Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der
Vertretung einer deutschen Markenanmeldung beträgt 330,00 Euro (zzgl. MwSt.), zzgl. einer
Gebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Waren- oder Dienstleistungsklasse (zzgl. Auslagen und MwSt.). Bei
umfangreichen Marken- oder Dienstleistungsverzeichnissen kann hierzu noch eine anwaltliche
Gebühr für die Ausarbeitung, Ausfertigung und Einreichung einer Markenanmeldung
hinzukommen, die aufwandsabhängig ist.
Die amtliche Grundgebühr beträgt 300,00 Euro; darin
sind bereits die Klassengebühren für bis zu 3 Klassen enthalten. Damit sind die
Amtsgebühren für eine zehnjährige Schutzperiode abgegolten.
Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren?
Ja. Bspw. kann bei Inanspruchnahme eines staatlichen
Förderprogramms für eine parallele Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung die
Förderung auch auf eine Markenameldung erstreckt werden. Fragen Sie uns.
Welche Möglichkeiten gibt es für Markenschutz im
Ausland?
- Nationale
Markenanmeldungen in einzelnen, ausländischen Staaten.
- Anmeldung
einer EU- oder Gemeinschaftsmarke.
- Internationale
Markenameldungen (sog. IR-Marken) nach dem Madrider Markenabkommen (MMA).
Fragen Sie uns nach Einzelheiten.
Wie geht es weiter?
Eine eingetragene Marke soll nach spätestens 5
Jahren benutzt werden, um Löschungsansprüche Dritter zu vermeiden.
Welche Vermarktungsmöglichkeiten gibt es?
- Besondere
Vorteile bietet die Benutzung in einem eigenen Betrieb. Dadurch kann sich
eine eingetragene Marke abgesichert gegenüber der Konkurrenz zu einer Qualitätsmarke
für Ihre Firma entwickeln.
- Durch Lizenzierung
Ihrer Kennzeichnung bzw. der darauf angemeldeten Marke können Sie andere für
sich arbeiten lassen.
- Durch
Verkauf Ihrer Kennzeichnung bzw. der darauf angemeldeten Marke
übertragen Sie die betreffenden Benutzungsrechte vollständig auf den Käufer.
Wie können wir Ihnen bei der Vermarktung Ihrer
Kennzeichnung helfen?
Wir können prüfen, ob die vereinbarten
Lizenzgebühren oder der Kaufpreis angemessen ist und Sie nicht übervorteilt
werden. Ferner können wir entsprechende Verträge für Sie ausarbeiten oder einen
Vertragsentwurf Ihres künftigen Vertragspartners prüfen.
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Stefan T. Küchler
Patentanwalt | |
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