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Gewerblicher Rechtschutz für Ihre Kennzeichnung




Sie haben eine Kennzeichnung für Produkte oder Dienstleistungen entworfen und möchten die damit verbundenen Qualitätsvorstellungen des Verkehrs für sich monopolisieren?

Dann sollten Sie dafür zunächst eine Marke eintragen lassen.



Warum?

Durch eine eingetragene Marke erhalten Sie ein Monopolrecht, das es Ihnen erlaubt, anderen die Benutzung Ihrer Kennzeichnung im geschäftlichen Verkehr zu untersagen. Im Gegenzug können Sie die geschützte Kennzeichnung exklusiv benutzen oder anderen die Benutzung - gegen eine Gegenleistung - gestatten. Dies kann durch Erteilung einer Lizenz oder durch Verkauf der Marke erfolgen.
Ohne ein Monopolrecht dagegen haben Sie keine Rechtsposition, die Ihnen die exklusive Benutzung garantiert.



Wie erhalten Sie eine Marke?

Die Kennzeichnung muß beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden.



Wer kann die Anmeldungsunterlagen ausarbeiten und einreichen?

Die Anmeldungsunterlagen können Sie grundsätzlich selber ausarbeiten und einreichen.
Dies kann andererseits auch ein Patentanwalt übernehmen.



Warum sollten Sie einen Patentanwalt beauftragen?

Eine eingetragene Marke soll die mit Ihrer Kennzeichnung versehenen Produkte vor Produktpiraten schützen. Dies erfordert, dass die eingetragene Marke nicht durch Widerspruch oder Löschungsantrag angreifbar ist. Eine entsprechende Formulierung der Markenanmeldung kann am besten ein erfahrener Patentanwalt leisten.
Während des Eintragungsverfahrens leistet der Patentanwalt seinen Beitrag dazu, dass die Hürden der absoluten und relativen Eintragungshindernisse überwunden werden.



Was ist Ihr Vorteil bei einer Auftragsvergabe an unsere Kanzlei?

  1. Sie profitieren von der in einer über dreizehnjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes gewonnenen Erfahrung des Patentanwalts.

  2. Eine in mehr als sechsjähriger freiberuflicher Tätigkeit geschaffene Kanzleistruktur gewährt eine zuverlässige Überwachung von Fristen und sonstigen Formerfordernissen. Ihre Angelegenheiten befinden sich in guten Händen.

  3. Das überregionale Engagement sichert einen intensiven Kontakt zu den Auftraggebern in Franken.

  4. Die feste Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Kopp & Mühling erlaubt eine optimale Koordinierung der Aktivitäten im Fall gerichtlicher Streitigkeiten.

  5. Aufgrund einer schlanken Kanzleistruktur ist die Kanzlei in der Lage, eine herausragende Beratung und Vertretung zu einem kostengünstigen Honorar anzubieten.



Welche Kosten entstehen bei einer Markenanmeldung durch unsere Kanzlei?

Die anwaltliche Grundgebühr für die Übernahme der Vertretung einer deutschen Markenanmeldung beträgt 330,00 Euro (zzgl. MwSt.), zzgl. einer Gebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Waren- oder Dienstleistungsklasse (zzgl. Auslagen und MwSt.). Bei umfangreichen Marken- oder Dienstleistungsverzeichnissen kann hierzu noch eine anwaltliche Gebühr für die Ausarbeitung, Ausfertigung und Einreichung einer Markenanmeldung hinzukommen, die aufwandsabhängig ist.
Die amtliche Grundgebühr beträgt 300,00 Euro; darin sind bereits die Klassengebühren für bis zu 3 Klassen enthalten. Damit sind die Amtsgebühren für eine zehnjährige Schutzperiode abgegolten.



Gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren?

Ja. Bspw. kann bei Inanspruchnahme eines staatlichen Förderprogramms für eine parallele Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung die Förderung auch auf eine Markenameldung erstreckt werden. Fragen Sie uns.



Welche Möglichkeiten gibt es für Markenschutz im Ausland?

  1. Nationale Markenanmeldungen in einzelnen, ausländischen Staaten.

  2. Anmeldung einer EU- oder Gemeinschaftsmarke.

  3. Internationale Markenameldungen (sog. IR-Marken) nach dem Madrider Markenabkommen (MMA).

Fragen Sie uns nach Einzelheiten.



Wie geht es weiter?

Eine eingetragene Marke soll nach spätestens 5 Jahren benutzt werden, um Löschungsansprüche Dritter zu vermeiden.



Welche Vermarktungsmöglichkeiten gibt es?

  1. Besondere Vorteile bietet die Benutzung in einem eigenen Betrieb. Dadurch kann sich eine eingetragene Marke abgesichert gegenüber der Konkurrenz zu einer Qualitätsmarke für Ihre Firma entwickeln.

  2. Durch Lizenzierung Ihrer Kennzeichnung bzw. der darauf angemeldeten Marke können Sie andere für sich arbeiten lassen.

  3. Durch Verkauf Ihrer Kennzeichnung bzw. der darauf angemeldeten Marke übertragen Sie die betreffenden Benutzungsrechte vollständig auf den Käufer.



Wie können wir Ihnen bei der Vermarktung Ihrer Kennzeichnung helfen?

Wir können prüfen, ob die vereinbarten Lizenzgebühren oder der Kaufpreis angemessen ist und Sie nicht übervorteilt werden. Ferner können wir entsprechende Verträge für Sie ausarbeiten oder einen Vertragsentwurf Ihres künftigen Vertragspartners prüfen.



  Stefan T. Küchler
  Patentanwalt